Gemeinde Thalmässing

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Erstes Förderverfahren

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Der Markt Thalmässing hat das Förderverfahren zum Ausbau der Breitbandversorgung erfolgreich abgeschlossen. Bis 90% der Haushalte werden innerhalb des nächstens Jahres mit schnellem Internet versorgt werden können. Da für den Ausbau nicht alle Fördergelder abgerufen werden mussten, steigt der Markt Thalmässing ein weiteres Mal in das Förderverfahren ein um die restlichen 10% zu erschließen.

Nachfolgend können die einzelnen Schritte des "ersten" Verfahrens bis hin zur Vergabe des Breitbandausbaus nachgelesen werden.

IST-Bestandsaufnahme / Masterplan

Als ersten Schritt für den Einstieg ins Förderverfahren hat die Marktgemeinde Thalmässing die Erstellung einer IST-Bestandsaufnahme, den sogenannten "Masterplan" in Auftrag gegeben. Die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH wurde mit der Erstellung eines solchen Planes beauftragt. Dieser stellt dar, welche Versorgung bereits vorhanden ist, welche Gebiete unterversorgt sind und welche Möglichkeiten des Ausbaus bestehen.

Mit diesem "Masterplan" ist nun der Grundstein für den Einstieg in das Förderverfahren gelegt!

2. Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Der Markt Thalmässing veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

3. Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

Der Marktgemeinderat hat am 9. Juni 2015 entschieden, das laufende Auswahlverfahren abzubrechen. Es sind zusätzliche Erschließungsgebiete festgelegt worden. Das Auswahlverfahren wird mit sofortiger Wirkung fortgesetzt.

Der Markt Thalmässing führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der neuen Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete, der Musterausbauvertrag, die Vorlage sowie die Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke.

Die Frist für den Abgabetermin wurde auf Freitag, den 09.10.2015 12:00 Uhr verlängert.
(Ursprünglicher Abgabetermin war der 04.09.2015).

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4. Auswahlentscheidung Breitbandausbau

Für den geplanten Breitbandausbau in Thalmässing, haben sich im Auswahlverfahren zwei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beteiligt und ein entsprechendes Angebot abgegeben.
 
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.11.2015 beabsichtigt der Markt Thalmässing einen Kooperationsvertrag mit der Fa. Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).
 
Thalmässing, 11.12.2015


Georg Küttinger
1. Bürgermeister


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Schnelles Internet für den Markt Thalmässing - Die Entscheidung ist gefallen!

  • Deutsche Telekom erhält Zuschlag für Netz-Ausbau.
  • Mehr Tempo im Internet : bis zu 50 bzw. 200 MBit/s.
  • 2.363 Haushalte können ab Januar 2017 schnelles Internet nutzen

Die Entscheidung ist gefallen: Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in Thalmässing gewonnen. 2.363 Haushalte können dann Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. An einigen Adressen wird die Glasfaser direkt ins Haus verlegt werden (FTTH), dadurch sind Geschwindigkeiten von bis zu 200 MBit/s möglich. Die Telekom wird rund 85 Kilometer Glasfaser verlegen und 30 Multifunktionsgehäuse neu aufstellen oder mit modernster Technik ausstatten. Das neue Netz wird ab Januar 2017 so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Der Markt Thalmässing und die Telekom haben dazu heute einen Vertrag unterschrieben.

"Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in Kürze den begehrten Zugang zum schnellen Internet“, sagt Georg Küttinger, 1. Bürgermeister. "Für Arbeitnehmer mit Home Office, Selbstständige und unsere Unternehmen bringt höheres Tempo enorme Vorteile. Schnelles Internet ist ein wichtiger Standortvorteil, der sich auch positiv auf den Wert einer Immobilie auswirkt."

"Wir danken dem Markt Thalmässing für das entgegengebrachte Vertrauen und werden das Projekt zügig umsetzen", sagen Stefan Hanke, Infrastrukturvertrieb Telekom Deutschland und Thomas Braun, Telekom Technik. "Wir versorgen Thalmässing mit der neuesten Internet-Technik und machen den Markt damit zukunftssicher."

Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Gleichzeitig wird eine Firma für die Tiefbaumaßnahmen ausgesucht, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. Sobald alle Kabel verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergehen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse nur zwölf Monate.

Mehr Breitband für Deutschland (MBfD)
Die Deutsche Telekom investiert wie kein anderes Unternehmen in den Ausbau von schnellen Internetanschlüssen. Dafür gibt sie bis zu vier Milliarden Euro im Jahr aus. Wo die Telekom den Ausbau nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, spricht sie mit den Kommunen über Kooperationsmöglichkeiten und bündelt diese im Programm "Mehr Breitband für Deutschland". Seit 2008 wurden über 5.000 Kooperationsverträge im ganzen Bundesgebiet geschlossen. Knapp zwei Millionen Haushalte erhielten auf diese Weise schnelles Internet - zusätzlich zum Eigenausbau der Telekom. Das Unternehmen hat dafür über 24.000 Kilometer Glasfaser verlegt und mehr als 14.000 Multifunktionsgehäuse aufgestellt, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand.

Weitere Informationen
Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der Telekom erfahren will, kann sich im Internet oder beim Kundenservice der Telekom informieren:

Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller 
Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos)
Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos)

Deutsche Telekom AG
Corporate Communications
[Dr. Markus Jodl]

Tel.: 0228 181 – 4949
E-Mail: medien(@)telekom.de

Weitere Informationen für Medienvertreter: www.telekom.com/medien und www.telekom.com/fotos

http://twitter.com/deutschetelekom

5. Übergabe des Zuwendungsbescheids

Der Markt Thalmässing hat den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.

Dieser wurde in einem feierlichen Rahmen am 29.02.2016 von Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht.

6. Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme des Marktes Thalmässing bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Die Marktgemeinde Thalmässing bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen dem Markt Thalmässing und der Telekom Deutschland GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Auf das nachfolgende pdf-Dokument wird im Übrigen verwiesen.

Download: Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages