Der Markt Thalmässing beabsichtigt die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.-Nr. 293, 550 und 591 Gemarkung Alfershausen einzuziehen.
Die Wege sollen wegen Wegfall jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß dem Beschluss des Bau-, Klima- und Umweltausschusses vom 26.03.2024 gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG als öffentliche Feld- und Waldwege eingezogen werden.
Die Absicht der Einziehung ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam verfügt werden.
Während der Bekanntmachungsfrist können Einwendungen dagegen vorgebracht werden. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus des Marktes Thalmässing, Bauamt, Zimmer B 1.1 eingesehen werden.
Thalmässing, den 09.04.2024
Markt Thalmässing
Johannes Mailinger
Erster Bürgermeister
Die Bekanntmachung können Sie hier zur Ansicht herunterladen: