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Richtlinien und Verwaltungsanweisungen
kein Ortsrecht aber trotzdem verbindlich ...
Richtlinien und Verwaltungsanweisungen regeln das Verwaltungshandeln und präzisieren die Zuständigkeiten von Verwaltung mit Bürgermeister und Marktrat.
Sie entfalten nach Außen keine Rechtswirkung, binden aber die Verwaltung in ihrem Handeln.