Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn und vor Auftragsvergabe bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
Weitere Angaben oder Unterlagen können im Einzelfall nachgefordert werden.
Für den Download des PDF-Antragsformulars klicken Sie hier.
Bewilligungsbehörde ist der Markt Thalmässing.
Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Baudenkmälern oder in Denkmalnähe eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.