Seite drucken
Thalmässing (Druckversion)

Allgemeines

Informationen zur Europawahl am 09.06.2024

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies trifft ebenfalls für EU-Staatsangehörige zu, die in der Bundesrepublik wohnhaft sind. Sie können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihres Wohnsitzes eintragen lassen; frühere Anträge bleiben berücksichtigt.

Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin

Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

http://www.thalmaessing.de//deutsch/rathaus-service/europawahl-2024/allgemeines