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Thalmässing (Druckversion)

Allgemeines

Stichwahl Landratswahl: Sonntag, 14. Mai 2023

Wahlberechtigt zur Wahl des Landrats sind gem. Art. 1 GLKrWG alle Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mind. zwei Monaten im Wahlkreis aufhalten.

Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Hinweis: Es werden nur denjenigen ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 14.05.2023 automatisch zugesandt, die bei der Antragstellung im Rathaus waren oder den Briefwahlantrag eingeworfen haben und diejenigen, die bei der elektronischen Antragstellung die Vormerkung eingetragen haben.

Briefwahlantrag zur Wahl des Landrats

Briefwahlunterlagen können Sie einfach bequem über das Bürgerserviceportal auf der Homepage des Marktes Thalmässing bestellen.

Hier gelangen Sie direkt zum Briefwahlantrag

Für weitere Fragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der (09173) 909-0 zur Verfügung.

Der Wahlbrief muss am Wahltag (14. Mai) bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus abgegeben bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden.

http://www.thalmaessing.de//deutsch/rathaus-service/landratswahl-2023/allgemeines