Gemeinde Thalmässing

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Neues aus dem Rathaus

Mitteilung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung erinnert an die Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.05.2024. Bitte überweisen Sie rechtzeitig den fälligen Betrag oder zahlen diesen bar oder mit EC-Karte in der Finanzverwaltung (Kasse) des Rathauses ein. Geben Sie hierzu auf jeden Fall Ihre Finanzadresse (FAD) an.
Sofern Sie der Verwaltung ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Steuerbetrag zur Fällig-keit automatisch abgebucht. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Telefon (09173) 909-20 oder -22, gerne zur Verfügung.