Gemeinde Thalmässing

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Sanierungsgebiet

Festsetzung Sanierungsgebiet

Der Markt Thalmässing hat das Sanierungsgebiet „Altort Thalmässing“ ausgewiesen. Der Umgriff des Sanierungsgebiets entspricht (mit einigen Ausnahmen, wie z. B. der Ohlangener Straße und der Weißenburger Straße) dem Altort von Thalmässing. Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 26,22 ha.

Nachfolgend können Sie die Satzung mit Anlagen herunterladen:

Eine Aufstellung über das Verfahren, die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange können Sie hier herunterladen:

Alle Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet hatten die Gelegenheit, in einer großen Befragung Auskünfte zu ihrem Grundstück zu erteilen. Die Befragung ist abgeschlossen. Nähere Informationen können Sie hier herunterladen:

Im Bereich des Sanierungsgebiets unterliegen alle baugenehmigungspflichtigen Vorhaben einer besonderen sanierungsrechtlichen Genehmigung. Diese Genehmigung muss nicht eigens beantragt werden. Über die Genehmigung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entschieden.

Nachfolgend können Sie die entsprechende Allgemeinverfügung herunterladen:

Hier finden Sie die Bekanntmachungen:

Bei allen Grundstücken, die im Sanierungsgebiet liegen, wird im Grundbuch nachrichtlich ein entsprechender Vermerk angebracht. Der Vermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung von Amts wegen wieder gelöscht.

Vorteile für Gebäudeeigentümer und Investoren

Im Sanierungsgebiet können Sie für bestimmte bauliche Maßnahmen erleichterte steuerliche Abschreibungen geltend machen. Sprechen Sie hierüber mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit Ihres Grundstücks zum Sanierungsgebiet erhalten Sie auf Wunsch kostenlos von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner in der Verwaltung ist Lars Strobel.