Gemeinde Thalmässing

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Markt Thalmässing

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Wappen

Erklärung

Markgraf Georg von Brandenburg verlieh 1541 an Bürgermeister, Rat und Gericht von Landeck ein Wappen, das in der Urkunde folgendermaßen beschrieben war: „In der vorderen Hälfte des in zwei gleiche Teile geteilten weißen Schildes ein halber roter Adler mit roter Zunge, in der anderen Hälfte auf der Höhe eines unten mit einer Mauer umgebenen grünen Wasens einen alten oben mit Schießscharten eingerichteten Turm ohne Dach“. Wenn auch das Original dieser Urkunde nicht mehr auffindbar ist, so befindet sich doch im Staatsarchiv Nürnberg eine aus dem 16. Jahrhundert stammende Kopie, der auch eine Skizze des Wappens beiliegt. Allerdings war die Beschreibung, insbesondere hinsichtlich der Farbgebung auf der rückwärtigen Schildhälfte, nicht eindeutig. Im Jahre 1718 wurde deshalb das Wappen näher beschrieben: „Gespalten; vorne in Silber ein halber roter Adler am Spalt, hinten in Rot auf grünen Boden ein silberner Turm am Spalt“.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erscheint das Wappen auch in einem Siegel mit der Umschrift „Hopfensiegel der Marktgemeinde Thalmessingen”. Bei dem Wappen des Marktes Thalmässing handelt es sich um ein „geschichtliches Wappen” im Sinne der Gemeindeordnung, da das Wappen bereits vor der Anlegung der Gemeindewappenmatrikel von 1812 ununterbrochen geführt wurde. Da jedoch hinsichtlich der Farbgebung unterschiedliche Angaben vorhanden waren, ließ der Markt Thalmässing 1965 von dem Nürnberger Heraldiker Dr. Wilhelm Funk eine Wappenzeichnung anfertigen, die auch die Zustimmung der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns fand. Die Wappenbeschreibung lautet nunmehr: „Gespalten von Silber und Rot; vorne ein golden bewehrter halber roter Adler am Spalt, hinten auf grünem Boden, darin ein silberner Querbach und zwei goldene Laubbäume, auf silbernem Unterbau ein silberner Zinnenturm am Spalt“. Diese Beschreibung wurde auch am 27. April 1965 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in seiner Genehmigung zur Führung des Wappens im Dienstsiegel bestätigt. Das Wappen symbolisiert die geschichtliche Entwicklung des Marktes Thalmässing, indem es auf die Landesherrschaft des Markgraftums Brandenburg–Ansbach hinweist (roter Adler in Silber) und die engen Beziehungen zu dem ursprünglichen Gerichtssitz, der Burg Landeck, darstellt (silberner Turm in Rot). Der Bach und die Bäume geben einen Hinweis auf die geographische Lage des Marktes.