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Neues aus dem Rathaus

Das Landratsamt Roth bietet ab 01. März den digitalen Bauantrag an

Bevor die Bagger rollen, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Vom Bauantrag über die Baubeginnsanzeige bis zur Anzeige der Nutzungsaufnahme – bisher war dafür viel Papier notwendig. Das wird am dem 01. März einfacher – dann können die Bauunterlagen auch digital beim Landratsamt eingereicht werden.

Was heißt das konkret?
Alle gängigen Anträge und Anzeigen, die für einen Bauantrag notwendig sind, können ab dann über das BayernPortal des Freistaates Bayern digital eingereicht werden. Die entsprechenden Links finden Sie ab dem 01. März auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landratsamt-roth.de/digitaler-bauantrag. Dort gibt es auch jetzt schon viele Informatio-nen und Hinweise rund um das Thema.
Wichtig zu wissen: Auch in Zukunft können die Bauanträge schriftlich eingereicht werden.

Wie funktioniert der digitale Bauantrag?
Für die digitale Einreichung stehen intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen (weitgehend) die sonst notwendigen Formulare.
Die Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgela-den. Bei den meisten Bauvorlagen entfallen außerdem die notwendigen Unterschriften. So können gerade großformatige Pläne direkt aus dem CAD-Programm übernommen und eingereicht werden.

Wichtige Änderung der Zuständigkeit:
Das digitale Baugenehmigungsverfahren führt zu einer wichtigen Änderung bei der Annah-me von Anträgen. Alle Anträge – auch schriftliche - sind ab 01. März 2024 direkt beim Land-ratsamt Roth, Bauamt, Weinbergweg 1, 91154 Roth, einzureichen und nicht, wie bisher, bei der örtlichen Gemeinde.
Ausgenommen hiervon sind schriftliche Freisteller und isolierte Befreiungen von Bebau-ungsplänen. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde abzugeben.  

Gemeindliches Einvernehmen bleibt wichtig:
Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben (sog. „gemeindliches Einverneh-men“) ist auch nach dem 01. März 2024 erforderlich. Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt
Für die Bauherrn und Planer bleiben die Kommunen auch weiterhin ein wichtiger Ansprech-partner, wenn es gilt die zulässigen örtlichen Möglichkeiten abzustimmen.

Wissenswertes zum Thema:
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Bayeri-schen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Link https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/
Für Rückfragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren steht Ihnen das Team des Bau-amtes gerne telefonisch unter (09171) 81-1123 oder -1470 sowie per E-Mail unter bau-amt@landratsamt-roth.de zur Verfügung.