Gemeinde Thalmässing

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Allgemeine Informationen

Wahlbenachrichtigungsbriefe:

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Thalmässinger Wahlberechtigten werden ab dem 25.01.2026 erstellt und durch unseren Dienstleister mit der Deutschen Post AG verschickt. Ab diesem Zeitpunkt kann über das Bürgerserviceportal des Marktes Thalmässing auf der Homepage der Marktgemeinde Thalmässing der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bestellt werden. Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es allerdings erst ab dem 16.02.2026 zulässig, diese zu versenden. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief wird die Möglichkeit gegeben, den Antrag schriftlich (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) bei der Marktgemeinde Thalmässing abzugeben oder über den eingetragenen Link, wie auch den aufgebrachten QR-Code direkt online zu bestellen. Die digitale Bestellung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist längstens bis zum Dienstag vor der Wahl, dem 03.03.2026, 15.00 Uhr möglich.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Marktgemein-derat Thalmässing:

In seiner Sitzung am 20.01.2026 hat der Wahlausschuss den Beschluss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gefasst.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026 als PDF zum Herunterladen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahl gesucht!

Am 8. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt.

Für die Durchführung dieser Wahlen werden in den Wahlvorständen des Marktes Thalmässing wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Um die zeitliche Belastung durch die umfangreiche Auszählarbeit nach dem offiziellen Wahlende nach 18.00 Uhr zu reduzieren, werden in Thalmässing zwei weitere Briefwahlbezirke geschaffen. Die nun insgesamt sechs Briefwahlbezirke garantieren eine schnellere Auszählung der zu erwartenden, höheren Briefwahlbeteiligung.

Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie dabei die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben und bei der Entscheidung über die Zukunft der eigenen Gemeinde und unseres Landkreises Roth selbst mitzuwirken.

Voraussetzung:

Wahlhelfer/Wahlhelferin kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Bayern, bzw. im Markt Thalmässing einen Hauptwohnsitz hat oder sich hier gewöhnlich aufhält und kein Bewerber für ein zur Wahl stehendes Amt ist.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.

• Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren.

• Wahlergebnis festzustellen.

Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 08. März 2026, von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich in der Regel am Wahltag um 7.30 Uhr in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Die Briefwahlvorstände treten in der Regel ab 15.00 Uhr, bei Bedarf auch eher, in den bestimmten Briefwahlbezirken zusammen.

Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand gewährt der Markt Thalmässing ein sogenanntes "Erfrischungsgeld", Er bescheinigt auf Wunsch die Teilnahme als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Die Satzung für die Entschädigung der Wahlhelfer wurde neu gefasst und sieht nun vor, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Basisentschädigung erhalten, die durch weitere Faktoren erhöht wird. So erhalten Kräfte, denen nach Gesetz kein freier Tag für das Wahlehrenamt gewährt wird, einen Aufschlagsbetrag von 20,- €. Die Teilnahme an Schulungen wird mit 10,- € honoriert, so dass für den Wahlvorstand eine Entschädigung in folgender Staffelung gewährt wird:

Wahlvorsteher und stellvertretender Wahlvorsteher: 45,- Euro

Schriftführer und stellvertretender Schriftführer: 45,- Euro

Beisitzer und Hilfskräfte: 35,- Euro

Zuschlag für Personen ohne wahlfreien Tag: 20,- Euro

Schulungsteilnahme: 10,- Euro

Wenn wir nun hoffentlich Ihr Interesse geweckt haben, um die Marktgemeinde Thalmässing am 08. März 2026 in einem der Wahlvorstände oder in einem der Briefwahlvorstände zu unterstützten, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt des Marktes Thalmässing unter der Telefonnummer (09173) 909-15, per E-Mail wahlen@thalmaessing.de oder nutzen Sie direkt per Smartphone den eingedruckten QR-Code zur Anmeldung im Bürgerserviceportal des Marktes Thalmässing bzw. den folgenden Link:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/thalmaessing/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/

Die von Ihnen freiwillig angegebenen Daten werden nach den Bestimmungen der Wahlgesetze und Wahlordnungen (z.B. GLKrWG, GLKrWO) sowie des Art. 4 Abs. 1 BayDSG für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen gespeichert und verwendet, es sei denn Sie machen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch.