Gemeinde Thalmässing

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Förderantrag

Förderantrag

Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn und vor Auftragsvergabe bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • eine Beschreibung der geplanten Maßnahme.
  • Angaben über den voraussichtlichen Beginn und den geplanten Abschluss der Maßnahme.
  • ein Lageplan im Maßstab 1:1000.
  • mehrere aussagekräftige Fotos des betroffenen Objektes.
  • Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne (je nach Art und Umfang der beabsichtigten Baumaßnahme).
  • eine Kostenschätzung mit Beschreibung des Leistungsumfanges bzw. Angebote für die geplanten Leistungen. Für Auftragssummen pro Gewerk bis 5.000 € sind mindestens 2, für Summen über 5.000 € mindestens 3 Angebote vorzulegen. Die Leistungen müssen so eindeutig beschrieben sein, dass die Angebote verglichen werden können.
  • Angaben, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden.
  • Der bei Einzeldenkmälern oder in Denkmalnähe erforderliche Erlaubnisbescheid ist dem Antrag beizulegen.


Weitere Angaben oder Unterlagen können im Einzelfall nachgefordert werden.

Für den Download des PDF-Antragsformulars klicken Sie hier.

Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist der Markt Thalmässing.

Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Baudenkmälern oder in Denkmalnähe eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.